Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme an passbrains Projekten
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mitglieder der passbrains CommunityVersion 4.0 - 16.5.2018
§ 1 Leistungsbeschreibung und Anwendungsbereich
1. Die passbrains ag (nachfolgend als "Unternehmen“ bezeichnet) ist eine Aktiengesellschaft nach schweizerischem Recht mit dem Sitz im Eichwatt 3, 8105 Regensdorf,
Schweiz. Das Unternehmen ist Eigentümer und Betreiber der Web Plattform https://platform.passbrains.com (im Folgenden bezeichnet als “Plattform”) für Crowdsourced Research,
Ideation und Testing (im Folgenden bezeichnet als “Services”). Die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden bezeichnet als "AGB") für passbrains Community Mitglieder (im Folgenden bezeichnet als „Community“ oder „Mitglied(er)“), die sich auf das Unternehmen beziehen, sind generell verpflichtend für verbundene Unternehmen und Partner, insbesondere Lizenznehmer (siehe § 9).
2. Bei passbrains Kunden handelt es sich um juristische Personen, die Angebote und Leistungen des Unternehmens beziehen (im Folgenden bezeichnet als der "Kunde").
3. Die Plattform bietet passbrains Community Mitgliedern unter anderem die Teilnahme an Crowdsourcing Projekten für Marktstudien, Kampagnen zur Ideenfindung, UX- und CX-Studien und Testing.
4. Die Leistungen, welche das Unternehmen seinen Kunden bietet, basieren auf der Plattform und Community. Das Unternehmen lädt laufend und weltweit Nutzer von digitalen Produkten, Geräte- und Software-Tester und andere interessierte Personen ein, der Community beizutreten. Im Allgemeinen werden neu registrierte Mitglieder zu Online Assessments und Sandbox Projekten eingeladen, um sich für Einladungen zur Teilnahme an bezahlten Kundenprojekten zu qualifizieren.
5. Bei passbrains Mitgliedern handelt es sich um unabhängige Vertragspartner, sie sind weder Mitarbeiter, noch gesetzliche Vertreter des Unternehmens. Als unabhängiger Vertragspartner hat das Mitglied keinen Anspruch auf etwaige Mitarbeitervergünstigen, die das Unternehmen von Zeit zu Zeit an seine Mitarbeiter vergibt.
6. Der Status als unabhängiger Auftragnehmer des Unternehmens hindert ein Mitglied nicht daran, als unabhängiger Auftragnehmer oder Mitarbeiter für eine andere juristische Person zu arbeiten. Hiermit gewährleistet und sichert das Mitglied dem Unternehmen zu, dass die Bereitstellung seiner Teilnahme an Projekten des Unternehmens keinen Vertrag oder Vereinbarung verletzt, an den oder die das Mitglied gebunden ist oder sein wird, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf, jeglichen Arbeitsvertrag, Dienstleistungsvertrag, Wettbewerbsvereinbarung oder Vertraulichkeitsvereinbarung, in schriftlicher oder anderweitiger Form.
7. Die Registrierung auf der Plattform und Anlage eines persönlichen Benutzer-Kontos (im Folgenden als "Mitgliederkonto" bezeichnet) ist kostenlos und unverbindlich. Über das Mitgliederkonto führt das Mitglied spezifische Aufgaben aus, zu denen es in Verbindung mit den jeweiligen Kundenaufträgen (im Folgenden bezeichnet als "passbrains Projekt(e)" oder "Projekt(e)") vom Unternehmen aufgefordert wird. Das Mitglied entscheidet frei, ob es Projekteinladungen annimmt oder ablehnt.
8. Manager des Unternehmens wählen die gewünschte Anzahl passender und qualifizierter Mitglieder aus und laden sie basierend auf den Projekt-spezifischen Anforderungen zur Teilnahme an Projekten ein.
9. Die AGB gelten für alle Aktivitäten des Mitglieds in Bezug auf die Nutzung der Plattform und die Leistung von Projektaufgaben für das Unternehmen.
10. Durch die Zustimmung zur Teilnahme an einem Projekt wird ein Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Mitglied geschlossen. Durch die Zusage zur Mitwirkung an einem Projekt verpflichtet sich das Mitglied, die Projektaufgaben unter der Einhaltung dokumentierter Regeln, Verfahren und Projekt-spezifischer Anweisungen des Unternehmens pflichtgemäss auszuführen.
11. Das Unternehmen kann die AGB jederzeit ändern. Die geänderten AGB werden allen Mitgliedern spätestens eine Woche vor deren Inkrafttreten zugänglich gemacht. Mitglieder werden von den aktualisierten AGB über die Plattform informiert, sobald sie sich eingeloggt haben, und können auf die AGB jederzeit über die Plattform zugreifen. Mitglieder werden ausserdem jedes Mal zur Bestätigung Ihres Einverständnisses mit den AGB aufgefordert, wenn sie eine Projekteinladung annehmen. Solange ein Mitglied den AGB nicht durch Mitteilung an support@passbrains.com sein Einverständnis mit den AGB widerrufen hat, gelten die AGB als vom Mitglied akzeptiert.
12. Mündliche Änderungen der AGB sind ungültig.
§ 2 Mitglied und Mitgliederkonto
1. Um sich an Projekten beteiligen, muss das Mitglied ein Mitgliederkonto erstellen. Um ein kostenloses Konto einzurichten, muss das Mitglied volljährig im Sinne der Schweizer Rechtsordnung sein (18 Jahre alt).
2. Das Mitglied ist verpflichtet, bei der Erstellung des Mitgliederkontos zutreffende Daten einzugeben (in erster Linie persönliche Daten, Kontaktinformationen, detaillierte Informationen über Fähigkeiten, Fachwissen, Testgeräte und Konfigurationen), und die eingegebenen Informationen regelmässig zu aktualisieren.
3. Für die Erstellung eines Mitgliederkontos ist die Eingabe eines Benutzernamens und eines Passworts erforderlich. Durch die Wahl des Benutzernamens dürfen keine Rechte, insbesondere Rechte Dritter auf Namen und Marken, verletzt werden, noch damit gegen die guten Sitten verstossen werden. Passwörter sollten stark genug und sicher sein. Ausser dem Mitglied darf niemand das Konto verwenden, und nur das Mitglied und passbrains Administratoren haben Zugriff auf das Konto. Jedes Mitglied darf nur ein Mitgliederkonto erstellen.
4. Das Mitglied ist für die Bereitstellung und den Unterhalt sämtlicher vom Mitglied eingesetzten mobilen- und Computergeräten und der Internetverbindung verantwortlich, die für die Erfüllung der Verpflichtungen des Mitglieds erforderlich sind. Das Unternehmen kann das Mitglied zur Vorlage aktueller Informationen über die verwendeten Geräte auffordern.
5. Dem Mitglied wird hiermit eine nicht ausschliessliche, nicht übertragbare Lizenz gewährt, Inhalte der Plattform zu nutzen und anzusehen, vorbehaltlich seiner andauernden Einhaltung dieser AGB. Soweit nicht ausdrücklich gestattet, sind Änderung, Vervielfältigung, Weitergabe, Neuveröffentlichung, Hochladen, Veröffentlichung, Übertragung (Posting), Verteilung oder anderweitige Verwertung des Inhalts oder eines beliebigen Teils der Plattform, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens streng verboten.
6. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, ein Mitgliederkonto zu löschen und / oder einen Vertrag mit dem Mitglied im Falle von Verletzungen der AGB oder Vertragspflichten zu kündigen. In einem solchen Fall erhält das Mitglied die Zahlungen für die vor diesem Datum durchgeführten, abgeschlossenen und abgenommenen Projektarbeiten. Es findet keine Vergütung von den zum Zeitpunkt des Verstosses durch das Mitglied laufenden Projekte statt.
7. Das Mitglied kann jederzeit sein Mitgliederkonto deaktivieren.
§ 3 Projekte
1. Qualifizierte Mitglieder können durch Manager des Unternehmens eingeladen werden, an Projekten teilzunehmen. Mit einer solchen Einladung erhalten Mitglieder einen kurzen Überblick über einzelne Projektziele und -Fristen. Es ist die Verantwortung des Mitglieds zu prüfen, wann und wie die erforderlichen Aufgaben zu erfüllen sind, um die angegebene Frist für ein Projekt einzuhalten.
2. Indem das Mitglied eine solche Einladung für ein Projekt annimmt, akzeptiert das Mitglied diese AGB.
3. Das Unternehmen garantiert nicht, dass dem Mitglied eine Mindestanzahl von Projekten oder Projektaufgaben zugewiesen wird. Ebenso kann das Mitglied nach eigenem Ermessen wählen, ob es die Teilnahme an einem Projekt, zu dem es vom Unternehmen eingeladen wurde, annimmt oder ablehnt.
4. Durch die Annahme eines Projekts bestätigt das Mitglied, dass es für das Projekt geeignet ist, und nicht für irgendeinen Wettbewerber des Kunden des Unternehmens, für den das Mitglied über das Unternehmen Leistungen erbringt, arbeitet oder mit diesem verbunden ist.
5. Die Leistung des Mitglieds wird abgelehnt, wenn die Projektlaufzeit, die vorgängig vom Unternehmen bestimmt wurde, überschritten ist. Die Vergütung für die vom Mitglied innerhalb der definierten Projektlaufzeit geleisteten Arbeitsergebnisse werden dem Konto des Mitglieds gutgeschrieben, wenn die Arbeitsergebnisse im Rahmen der Überprüfung durch das Unternehmen angenommen wurden.
6. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, im Zusammenhang mit den Aufgaben des Mitglieds Ausbildung, technische oder administrative Unterstützung oder sonstige Unterstützung zur Verfügung zu stellen.
§ 4 Leistungstracking, Vergütung und Zahlungsweise
1. Das Unternehmen wird die Leistungen des Mitglieds auf der Plattform in Abhängigkeit der aktiven Projektmitarbeit, der Inaktivität trotz Zusage zur Projektmitarbeit, und der angenommenen und abgelehnten Leistungen des Mitglieds aufzeichnen. Das Mitglied ist jederzeit in der Lage, seine Leistungsbewertungen, sogenannte Career Credit Points ("CCP"), auf der Plattform zu überprüfen. Hohe CCP-Bewertungen erhöhen die Chancen des Mitglieds, Einladungen für bezahlte Projekte zu erhalten. Vergütungen für gesammelte CCP sind grundsätzlich ausgeschlossen. Das Mitglied wird immer Zugriff auf die Dokumentation zum aktuellen CCP-Schema haben. Das Unternehmen hat das Recht, das CCP-Schema ohne Ankündigung jederzeit zu ändern.
2. Das Mitglied hat nur Anspruch auf Zahlungen für korrekt ausgeführte Aufgaben und ordnungsgemäss dokumentieren Projektleistungen. Die Vergütung wird ausdrücklich für jedes einzelne Projekt definiert und eindeutig als Teil einer Projekteinladung dokumentiert.
3. Das Mitglied hat keinen Anspruch auf eine zeitbasierte Vergütung, wenn dies nicht ausdrücklich für ein Projekt angeboten wird.
4. Das Mitglied erkennt an und ist damit einverstanden, dass das Unternehmen berechtigt ist, jegliche Problemberichte, die bereits von anderen Mitgliedern gemeldet wurden, und jegliche inkorrekt oder ungenügend dokumentierte Leistung einseitig zu abzulehnen, und dass das Mitglied für abgelehnte Leistungen keine Vergütung erhält. Das Mitglied hat weder ein Recht auf Kontrolle, noch auf Einflussnahme bezüglich seines Vergütungssatzes oder der mit seinem Mitgliederkonto verbundenen Leistungsbewertungen.
5. Projektbezogene Einnahmen werden dem Ertragsguthaben des Mitglieds hinzugefügt, sobald das Projekt durch das Unternehmen und den Kunden abgeschlossen ist. Das Mitglied wird per E-Mail über seine Projekteinnahmen informiert. Das Mitglied kann einmal im Monat die Zahlung des gesamten Guthabens verlangen, wenn das Guthaben den Betrag von 15 USD übersteigt. Angeforderte Zahlungen werden wie im folgenden Abschnitt beschrieben abgewickelt.
6. Zahlungen an das Mitglied erfolgen nur über PayPal. Mitglieder mit einem PayPal- Konto können die Kontoinformationen in ihrem Mitgliederprofil eintragen, und Zahlungen werden am Ende eines jeden Kalendermonats direkt auf das PayPal- Konto des Mitglieds gemacht. Alle Beträge werden immer in der Währung angegeben und ausbezahlt, die für das jeweilige Projekt angegeben war. Es steht dem Unternehmen jederzeit frei, Zahlungsabwicklungssystem und –Prozess zu ändern. Das Mitglied wird von einer solchen Änderung über die Plattform in Kenntnis gesetzt.
7. Das Mitglied ist dafür verantwortlich, seine PayPal-Kontodaten dem Unternehmen mitzuteilen. Wenn innerhalb von neunzig (90) Tagen nach Ende des ersten Kalendermonats, für den ein Mitglied einen Anspruch auf Zahlung hat, das Mitglied dem Unternehmen nicht seine PayPal-Kontodaten mitgeteilt hat, bzw. keine PayPal- Rechnung für die zu diesem Zeitpunkt fälligen Vergütungen eingereicht hat, verfällt automatisch das Recht auf die entsprechenden Forderungen.
8. Das Unternehmen hat keinerlei Einfluss auf die von PayPal gegenüber dem Mitglied für die Zahlungsübertragung erhobenen Gebühren. Diese Gebühren können je nach Land und Währung abweichen. Das Mitglied verpflichtet sich, die von seinem PayPal-Konto abgebuchten PayPal-Gebühren zu übernehmen.
§ 5 Vertraulichkeit
1. Als Vertrauliche Informationen (im Folgenden bezeichnet als „Informationen“) gelten Informationen über Kunden oder Kundenprodukte, zu denen das Mitglied während der Beschäftigung in einem Projekt Zugriff erhält, einschliesslich jeglicher technischer, geschäftlicher oder anderweitiger Informationen, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Software, Daten, schriftliche Informationen und Spezifikationen, die als vertraulich gekennzeichnet oder erkennbar sind, und mündlich oder schriftlich im Rahmen dieser Vereinbarung oder durch andere Mittel, durch Computer oder auf elektronische Weise dem Mitglied vom Informationsgeber mitgeteilt werden.
2. Das Mitglied ist verpflichtet, die Vertraulichkeit aller von ihm in Bezug auf ein Projekt erhaltenen Informationen gegenüber Dritten zu bewahren. Das Mitglied erhält Zugang zu den Informationen für den alleinigen Zweck, die im Projekt definierten Aufgaben auszuführen, jegliche anderweitige Verwendung ist streng verboten. Um die Vertraulichkeit und Datensicherheit zu gewährleisten, darf das Mitglied weder zur Plattform, noch zu einem sonstigen vom Kunden zur Verfügung gestellten IT-System eine Verbindung über öffentliche Hotspots oder ungesicherte Netze herstellen.
3. Insbesondere hat das Mitglied die Informationen, die es vom Unternehmen oder Kunden erhält, streng vertraulich zu behandeln, und daher dürfen diese ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Informationsgebers, weder ganz, noch teilweise, Dritten mitgeteilt oder offengelegt werden.
4. Das Mitglied stimmt zu, keine Informationen, auch keine Inhalte über die Plattform, Dritten gegenüber offen zu legen, weder persönlich, noch durch digitale Medien, Blogs, Nachrichtenquellen, soziale Netzwerke oder jede andere Form der Kommunikation. Das Mitglied stimmt zu, keine Dokumentation oder Software oder Login-Daten, die dem Mitglied durch das Unternehmen oder den Kunden zur Verfügung gestellt wurden, zu duplizieren oder an Dritte weiterzugeben.
5. Das Mitglied ist berechtigt, seine Mitgliedschaft und erzielten CCP-Bewertungen auf seinen gedruckten oder Online-Profilen zu erwähnen. Es ist Mitgliedern ausdrücklich verboten, auf Kunden- oder Projektnamen in gedruckten- oder Online-Profilen zu verweisen.
6. Dem Mitglied zur Verfügung gestellte Informationen müssen nach Abschluss des Projekts vernichtet werden.
§ 6 Rechte an abschliessenden Projektergebnissen
1. Alle vom Mitglied im Rahmen seiner Teilnahme an Projekten erbrachten Arbeitsergebnisse, einschliesslich aller erstellten Datensätze, Berichte, Befragungsinhalte, Audio- und Video-Dateien, Kommentare und Anregungen, gehören ausschliesslich dem Unternehmen. Wenn das Unternehmen das Mitglied dazu auffordert, die Ergebnisse dem Unternehmen auszuhändigen, ist das Mitglied verpflichtet, dem unverzüglich nachzukommen.
2. Dem Unternehmen steht das alleinige Recht zur Verwendung der Leistungsergebnisse zu. Alle Urheberrechte bezüglich der von einem Mitglied geleisteten Arbeit gehen automatisch nach Auszahlung der Vergütung auf das Unternehmen über.
§ 7 Haftung
1. Das Mitglied ist hiermit einverstanden, das Unternehmen vollständig schadlos zu halten von und gegen jegliche Ansprüche Dritter in Bezug auf dem Mitglied vorgeworfene Verletzung, soweit durchsetzbar, von Rechten Dritter aus geistigem Eigentum. Das Mitglied übernimmt die gesamte Verantwortung für die Kosten, die dem Unternehmen aufgrund gerechtfertigter Ansprüche Dritter wegen durch das Mitglied hergestellten Inhalten entstehen könnten, insbesondere, wie vorher erwähnt, mit Bezug auf Urheberrechte Dritter.
2. Das Mitglied ist hiermit einverstanden, das Unternehmen schad- und klaglos zu halten bezüglich aller und jeder Verluste, Ansprüche, Schäden, Gebühren, Aufwendungen oder sonstiger Verbindlichkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Information unter Verletzung der vorstehenden Bestimmungen durch das Mitglied ergeben, und weiter anzuerkennen und zu bestätigen, dass das Mitglied gegenüber jedem Kunden persönlich haftbar sein wird, dessen Informationen das Mitglied unzulässig weitergibt.
3. Das Mitglied ist verantwortlich, auf die vom Unternehmen empfangenen Zahlungen alle in seinem Wohnsitzland nach regional geltendem Recht anfallenden Steuern zu entrichten, und so lange das Unternehmen keine Verpflichtungen in Bezug auf die Einbehaltung von Steuern auf Zahlungen an das Mitglied feststellt, darf es keine Steuern einbehalten und soll im Zusammenhang hiermit nicht haften.
4. Das Mitglied nutzt die Plattform und die Plattforminhalte auf eigenes Risiko, und das Unternehmen ist nicht haftbar für Schäden jeglicher Art aus oder im Zusammenhang mit seiner Bedienung, Verwendung oder sonstiger Verwertung. Unter keinen Umständen hat das Mitglied gegenüber dem Unternehmen einen Anspruch auf Ersatz irgendwelcher fahrlässiger, vorsätzlicher, indirekter, straftatbasierender oder spezieller Schäden (einschliesslich Schäden aus Geschäftsverlust, entgangenem Gewinne oder Nutzungsausfall), gleich, ob aus einem Vertrag, einer unerlaubten Handlung (einschliesslich Fahrlässigkeit), oder auf andere Weise, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Plattform oder den Plattforminhalten ergibt, auch wenn das Unternehmen darüber informiert wurde oder ihm die Möglichkeit solcher Schäden hätte bekannt sein sollen.
5. Das Unternehmen kann im vollen Umfang der Gesetze das Mitglied für direkte Schäden verantwortlich machen, die aus einer solchen Nutzung der Plattform und seinem Mitgliederkonto und der in diesen AGB beschriebenen Projektteilnahme durch das Mitglied oder im Zusammenhang damit entstehen.
6. Im Falle einer Verletzung dieser AGB, wie vom Unternehmen nach eigenem Ermessen eingeschätzt, steht es im absoluten Ermessen des Unternehmens, den Zugang auf die Plattform sofort und ohne vorherige Ankündigung oder Erklärung zu blockieren. Für den Fall, dass das Unternehmen feststellt, dass das Mitglied in betrügerische Aktivitäten verwickelt ist, kann das Unternehmen alle offenen Zahlungen für das Mitglied sperren, und hat das Recht, das verstossende Mitglied den zuständigen Behörden zu melden.
7. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, bei anderen Säumnissen des Mitglieds in Zusammenhang mit den in diesen AGB aufgeführten Verpflichtungen eine einstweilige Verfügung und Schadensersatz zu verlangen.
§ 8 Datenschutz
1. Alle persönlichen Daten werden vom Unternehmen generell vertraulich behandelt. Das Unternehmen ist dazu berechtigt, alle persönlichen Daten, die es von dem Mitglied erhält, und alle andere Daten, die aus der Leistung des Mitglieds für das Unternehmen entstehen, zu sammeln, zu verarbeiten und zu nutzen. Insbesondere ist das Mitglied damit einverstanden, dass es dem Unternehmen erlaubt ist, die Profildaten des Mitglieds den Kunden und Partnerorganisationen des Unternehmens zur Nutzung innerhalb der Plattform zur Verfügung zu stellen. Ansonsten ist für die Zugänglichmachung von personenbezogenen Daten des Mitglieds an unabhängige Dritte, insbesondere persönlich identifizierbare Daten, immer eine schriftliche Einwilligung des Mitglieds erforderlich.
2. Weitere Details zum Datenschutz sind in der Datenschutzrichtlinie für die Nutzung der Plattform durch Mitglieder beschrieben. Diese ist auf der Plattform über die Registrierungs-Seite für Mitglieder aufrufbar.
§ 9 Franchising und White-Label Plattform Betreiber
1. Das Unternehmen kann die Plattform als Teil einer Franchise- oder White-Label- Lizenzvereinbarungen an Kunden (im Folgenden bezeichnet als "Lizenznehmer") zu lizenzieren, womit solchen Lizenznehmern erlaubt wird, Mitglieder einzuladen, sich an den Projekten der Lizenznehmer zu beteiligen. Franchise-Lizenznehmer werden die Plattform und Community unter der passbrains Marke nutzen. White-Label- Lizenznehmer werden die Plattform und Community unter eigenem Namen und Verwendung ihrer eigenen Marke verwenden, so dass das Mitglied deutlich den Firmennamen und Kontaktangaben des White-Label-Lizenznehmers identifizieren kann. Projekteinladungen, die von Franchise-Lizenznehmern an Mitglieder verschickt werden, werden eindeutig darauf hinweisen, dass das Projekt direkt und ausschliesslich in eigener Verantwortung vom Franchise-Lizenznehmer durchgeführt wird.
2. Für den Fall, dass das Mitglied die Projekteinladung eines Lizenznehmers annimmt, tritt das Mitglied in eine Vertragsbeziehung mit dem Lizenznehmer über den Einsatz in einem solchen Projekt. Wenn dem Mitglied keine anderen schriftlichen Bedingungen durch den Lizenznehmer zur Verfügung gestellt werden, werden die passbrains AGB auf die Vertragsbeziehung des Mitglieds mit dem Lizenznehmer angewendet.
3. Das Unternehmen kann im Auftrag des Lizenznehmers die Mitgliedervergütungen auszahlen oder den Lizenznehmer autorisieren und ihm ermöglichen, die Auszahlung der Mitgliedervergütungen selbst abzuwickeln. Die Mitglieder werden entsprechend über die Zuständigkeit für die Auszahlung der Mitgliedervergütungen informiert.
4. Selbst wenn das Unternehmen im Auftrag des Lizenznehmers die Auszahlungen der Mitgliedervergütungen übernimmt, besteht das Vertragsverhältnis des Mitglieds über den Projekteinsatz des Mitglieds ausschliesslich mit dem Lizenznehmer.
5. Sämtliche Aufgaben, Verantwortlichkeiten, Garantien und Verbindlichkeiten des Mitglieds gegenüber dem Unternehmen gemäss dieser AGB bleiben zu jeder Zeit gültig, einschliesslich während der Durchführung der Projekte für Lizenznehmer.
§ 10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
1. Für alle Angelegenheiten, die nicht in den AGB geregelt sind, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts.
2. Der Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Mitglied unterliegt schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist St. Gallen, Schweiz.